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   VG Trier, 27.07.2023 - 10 K 1124/23.TR   

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VG Trier, 27.07.2023 - 10 K 1124/23.TR (https://dejure.org/2023,46259)
VG Trier, Entscheidung vom 27.07.2023 - 10 K 1124/23.TR (https://dejure.org/2023,46259)
VG Trier, Entscheidung vom 27. Juli 2023 - 10 K 1124/23.TR (https://dejure.org/2023,46259)
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  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03

    Abfall; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; gewerbliche

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2023 - 10 K 1124/23
    28 Die in § 7 Abs. 2 GewAbfV normierte Pflicht zur Nutzung mindestens eines Abfallbehälters enthält die auf den Erfahrungen der Vollzugspraxis beruhende normative - widerlegliche - Vermutung, dass bei jedem Erzeuger und Besitzer, der die in der Gewerbeabfallverordnung geregelten Anforderungen an die Getrennthaltung bestimmter Abfälle einhält, zwangsläufig Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden (vgl. zur wortgleichen Vorgängerregelung des § 7 Satz 4 GewAbfV i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Juni 2002 [BGBl. I Nr. 37 S. 1938]: BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 - unter Verweis auf BR-Drucks. 278/02, S. 33; zur wortgleichen Vorgängerregelung des § 7 Satz 4 GewAbfV i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Februar 2012 [BGBl. I S. 212]: OVG RP, Urteil vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13.OVG - SaarlOVG, Urteil vom 26. Februar 2015, a.a.O., jeweils juris).

    Die Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle unterliegen daher nur dann nicht der Überlassungspflicht an den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, wenn sie im Einzelfall nachweisen können, dass bei ihnen keine Beseitigungsabfälle anfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 26.02.2015 - 2 A 488/13

    Restmüllbehälter für gewerbliche Siedlungsabfälle; Anschlusszwang

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2023 - 10 K 1124/23
    Unter den Begriff der gewerblichen Siedlungsabfälle fallen, nach der Definition in § 2 Nr. 1 GewAbfV und § 5 Abs. 8 AS Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die in Kapitel 20 der Anlage der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis vom 10.12.2001 (BGBl. S. 3379) aufgeführt sind, insbesondere gewerbliche und industrielle Abfälle, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind, insbesondere "Sozial- und Büromüll" wie z.B. Zigarettenasche, Kaffeefilter, Kaffeesatz, Teebeutel, Obstschalen, Essensreste, Hygieneartikel, Wischtücher, Kugelschreiber, Filzstifte, gebrauchte Papiertaschentücher oder Kehricht (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 A 488/13 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13

    Zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Zusammenhang mit Kinobetrieb

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2023 - 10 K 1124/23
    28 Die in § 7 Abs. 2 GewAbfV normierte Pflicht zur Nutzung mindestens eines Abfallbehälters enthält die auf den Erfahrungen der Vollzugspraxis beruhende normative - widerlegliche - Vermutung, dass bei jedem Erzeuger und Besitzer, der die in der Gewerbeabfallverordnung geregelten Anforderungen an die Getrennthaltung bestimmter Abfälle einhält, zwangsläufig Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden (vgl. zur wortgleichen Vorgängerregelung des § 7 Satz 4 GewAbfV i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Juni 2002 [BGBl. I Nr. 37 S. 1938]: BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25/03 - unter Verweis auf BR-Drucks. 278/02, S. 33; zur wortgleichen Vorgängerregelung des § 7 Satz 4 GewAbfV i.d.F. der Bekanntmachung vom 24. Februar 2012 [BGBl. I S. 212]: OVG RP, Urteil vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13.OVG - SaarlOVG, Urteil vom 26. Februar 2015, a.a.O., jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 9 KN 33/14
    Auszug aus VG Trier, 27.07.2023 - 10 K 1124/23
    Diese Pauschalierung ist mit der Notwendigkeit einer gesicherten, wilde Abfallablagerungen verhindernden Abfallentsorgung und dem Vorteil einer hohen Kalkulationssicherheit sachlich gerechtfertigt (so bereits VG Trier, Urteil vom 26. November 2023 - 10 K 2555/20.TR - unter Verweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 10. November 2014 - 9 KN 33/14 -, jeweils juris).
  • VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19

    Klagen gegen den Bau von Windenergieanlagen in Pferdsfeld abgewiesen

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2023 - 10 K 1124/23
    Eine Abwendungsbefugnis gem. § 711 ZPO war aufgrund des Umstands, dass der Beklagte Teil der öffentlichen Hand ist, nicht auszusprechen (vgl. hierzu ausführlich: VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.KO -, esovgrp).
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